Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wvg-oberes-elsenztal.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO – PDFs sind teilweise nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
    Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal verfügt nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um eine Schulung zur "Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und Dokumente" durchzuführen und im Anschluss die zeitaufwändige Überarbeitung dieser Dateien mithilfe von speziellen Programmen durchzuführen, die dem der dem aktuell auf der Webseite angebotenen Umfang an Dokumenten entsprechen würden. Zusätzlich erhält der Zweckverband PDF-Dokumente von externen Quellen, die grundsätzlich nicht vom Zweckverband bearbeitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen ist der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Informationen kontinuierlich zu verbessern und die Standards für digitale Barrierefreiheit voranzutreiben.
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 – diese Webseite bietet keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 – diese Webseite bietet keine Inhalte in Leichter Sprache

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnten aufgrund der Arbeitsfülle noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Es ist eine zeitnahe Beseitigung der Hürden für Menschen mit Behinderung vorgesehen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.08.2023 auf Basis des Musters der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2023 überprüft und überarbeitet.

Evaluationsmethode durch Drittparteien

  • Prüfbericht Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 13.07.2023

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter:

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal
Geschäftsführung
Carl-Benz-Str. 9
75031 Eppingen
Telefon: 0 72 62 / 920 11 88
Telefax: 0 72 62 / 920 12 03
E-Mail: info@wvg-oberes-elsenztal.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.