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Ein bewusster Umgang
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wvg-oberes-elsenztal.de.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnten aufgrund der Arbeitsfülle noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Es ist eine zeitnahe Beseitigung der Hürden für Menschen mit Behinderung vorgesehen.
Diese Erklärung wurde am 03.08.2023 auf Basis des Musters der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2023 überprüft und überarbeitet.
Evaluationsmethode durch Drittparteien
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter:
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal
Geschäftsführung
Carl-Benz-Str. 9
75031 Eppingen
Telefon: 0 72 62 / 920 11 88
Telefax: 0 72 62 / 920 12 03
E-Mail: info@wvg-oberes-elsenztal.de
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Oberes Elsenztal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.